Im dritten Einreichungszeitraum des 2. Bürgerengagements (23.02. bis 09.03.2023) wurden sechs Einzelmaßnahmen bewilligt.
„LEGO-Rampen bauen“ – Regens Wagner Offene Hilfen Pfaffenhofen Bildquelle: Xavi Cabrera auf Unsplash„Aktivnachmittag des Schützenvereins Niederstimm für Kinder und Jugendliche“ Schützenverein St. Hubertus Niederstimm e.V. Bildquelle: Schützenverein St. Hubertus Niederstimm e.V.„Notstromertüchtigung einer Funk-Relaisstion in Sünzhausen“ Förderverein Amateurfunk in Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V. Bildquelle: Förderverein Amateurfunk in Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V.Öffentlicher Informationstag zur nachhaltigen, bodenschonenden Bodenbewirtschaftung Maschinen- und Betriebshilfsring Ilmtal e.V. Bildquelle: Maschinen- und Betriebshilfsring Ilmtal e.V.„Kauf eines HangSofas für das Jugendzentrum in Geisenfeld“ Obst- und Gartenbauverein Geisenfeld e.V. Bildquelle: Obst- und Gartenbauverein Geisenfeld e.V.„Außenbestuhlung für das Dorfheim Fanni in Pischelsdorf“ Dorfheim Fanni eG Bildquelle: Dorfgemeinschaft Pischelsdorf
Für das BÜE 2 war noch ein Restbudget von rund 7.800 € vorhanden. Da der beschlussfähige Lenkungskreis allen eingereichten Projektanfragen zugestimmt hat ist dieses komplett ausgeschöpft. Somit werden die Fördermittel – gemäß den Regeln und Kriterien – nach Posteingang der Unterlagen bei der LAG (Posteingangsstempel) vergeben. Das bedeutet, dass die Maßnahmen 5 und 6 ggf. nicht mit der vollen beantragten Summe unterstützt werden können. Sollte nach Abrechnung der vorherigen Maßnahmen noch ein Restbudget vorhanden sein, erhalten diese Maßnahmen in der Reihenfolge ihres Posteingangs aus diesem Restbudget noch eine Förderung.
Derzeit werden aus dem 2. Aufruf noch 4 Maßnahmen umgesetzt. Bislang wurden für viele Kleinprojekte nicht die jeweils volle beantragte Summe abgerufen. Dadurch können für das BÜE bereits geblockte Mittel wieder frei werden. Sollte eine der Maßnahmen nach Beschluss zurückgezogen werden, rutschen die anderen Maßnahmen entsprechend ihrem Posteingang nach.
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)