Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz – heißt es im ersten Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes. Welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben, wird am Freitag, 26. März, im Web-Seminar „Stolperfalle Urheber- und Arbeitsrecht“ beleuchtet. Organisiert durch das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) richtet sich die Online-Veranstaltung gezielt an Kultur- und Kreativschaffende aus dem Landkreis.
Die Veranstaltung ist Teil des LEADER-Projektes „MITeinander – ERFAHRUNGsaustausch – ERFOLGreich“, initiiert durch das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS). Gefördert wird es durch das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
„Der Urheber ist der Schöpfer eines Werkes und das Urheberrecht sichert ihm die Verfügungsgewalt über seine Werke und Texte zu. Dabei können Nutzungsrechte begrenzt und räumlich, zeitlich oder auch inhaltlich beschränkt werden“, so Referentin Dr. Clara Napoli. Wichtig sei zu verstehen, unter welchen Voraussetzungen ein Urheberrecht entsteht und welche Ansprüche daraus resultieren. Auch der Werknutzer müsse betrachtet werden. Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht gibt sie einen Überblick zu den Themen Urheber- und Arbeitsrecht. Sie führt in die juristische Denk- und Arbeitsweise ein und klärt über die allgemeinen Rechtsgrundlagen auf.
Aufgerufen zur Teilnahme sind Autoren, Filmemacher, Musiker, bildende und darstellende Künstler, Architekten, Designer, Vertreter der Rundfunkwirtschaft und des Buch- und Pressemarktes sowie die Entwickler in der Games- und Softwareindustrie. Die Veranstaltung findet von 10 bis 12 Uhr via Zoom statt. Eine Anmeldung unter www.kuk-paf.de ist erforderlich. Fragen können im Vorfeld bereits über das Anmeldeformular eingereicht werden. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer die Einwahldaten zugesandt.