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Richtlinie der LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027 veröffentlicht – Startschuss für neue Projekte rückt näher

Am 2. August wurde die „Richtlinie zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER“ vom 14. Juli des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht.

Projekte, die im LAG-Gebiet liegen und mindestens einem der vier in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) herausgearbeiteten Entwicklungszielen (1. Klima und Ressourcen schützen / 2. Miteinander den demographischen Wandel gestalten – Daseinsvorsorge und Lebensqualität sichern / 3. Förderung der regionalen Wertschöpfung und Wirtschaftskreisläufe / 4. Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Vernetzung) dienen, können demnach von der LEADER-Förderung profitieren.

Während die Fördersätze mit 30% bei produktiven Investitionen (40% bei produktiven Kooperationsprojekten), 50% bei nichtproduktiven Projekten und 60% bei Kooperationsprojekten gleichgeblieben sind, gibt es doch einige Neuerungen. Die wichtigsten sind hier aufgelistet:

Die Zuschuss-Obergrenze hat sich bei Einzelprojekten oder Teilprojekten (bei teilbaren Kooperationsprojekten) auf 250.000 € erhöht, bei unteilbaren Kooperationsprojekten auf 250.000 € x der Anzahl der beteiligten LAG`s, insgesamt jedoch auf max. 1,5 Mio. €. Die Zuschussuntergrenze wurde auf mind. 7 000 € zum Zeitpunkt der Bewilligung angehoben. Auch das Budget für das beliebte „Bürgerengagement“ wird von 40.000 € auf 50.000 € erhöht.

Die Zweckbindungsfrist ist nun bei allen Projekten einheitlich 5 Jahre ab Auszahlungstermin, keine Zweckbindung gibt es jedoch weiterhin bei immateriellen Projekten.

Eine erfreuliche Neuerung ist auch die Möglichkeit der Förderung von Ersatzbeschaffungen und gebrauchten Gegenständen, die unter bestimmten Voraussetzungen nun auch förderfähig sind.

Weiterhin wird es keine Möglichkeit mehr geben Teilzahlungsanträge zu stellen, allerdings ist ein Vorschuss der Fördersumme von maximal 50% möglich.

Da künftig nur noch eine Onlinebeantragung möglich ist, wird es – obwohl die Förderrichtlinie nun veröffentlicht ist – noch bis Herbst dauern, bis wieder neue Projekte ausgewählt und beantragt werden können, da noch Form- und Merkblätter für die Auswahlentscheidung im Lenkungskreis (LEK) fehlen und die Umstellung auf die Online-Beantragung noch in Bearbeitung ist.  Projektideen können aber gerne schon mit dem LAG-Team besprochen und so weit wie möglich vorbereitet werden.

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Lokale Aktionsgruppe Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V.

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Ziel und Ergebnis der LEADER-Förderung ist die Umsetzung der Lokalen
Entwicklungsstrategie 2023 - 2027 der LAG Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V.