Vor dem Hintergrund, dass zum 01.01.2021 einige Kommunen aus der LAG austreten, aber weiterhin Fördergelder beantragen können, schlägt der Vorstand den LAG-Mitgliedern vor, per Umlaufbeschluss bis zum 30. Dezember 2020 ihre Stimme darüber abzugeben, ob die Mitgliedskommunen ab 01.01.2021 bis zum Ende der Förderperiode beitragsfrei gestellt werden und somit keinen Mitgliedsbeitrag mehr bezahlen. Der Mitgliedsbeitrag des Landkreises in Höhe von 0,50 € pro Einwohner wird beibehalten.
Das Ergebnis der Abstimmung finden Sie in Kürze auf unserer Webseite.