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Mehrheitsbeschluss zur Freistellung von Mitgliedskommunen 

Die LAG-Mitglieder haben mehrheitlich dafür gestimmt, die Mitgliedskommunen vom jährlichen Mitgliedsbeitrag mit Wirkung für das Jahr 2021 freizustellen.

Die LAG-Geschäftsstelle finanziert sich somit ab 2021 durch das angesparte Vereinsbudget, den Mitgliedsbeiträgen des Landkreises und den Beiträgen der institutionellen und den privaten Mitgliedern. Hinzu kommt die weitere Aufzehrung des zu Beginn der Förderperiode zur Verfügung gestellten Fördertopfes für die Gehälter und Reisekosten der Angstellten, der anfänglich 250.000 € fasste.

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